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Elektrische und elektronische Geräte

Was gehört in die Separatsammlung?

Alle elektrischen und elektronischen Geräte samt Zubehör:

  • aus dem Haushalt: Haushaltklein- und Haushaltgrossgeräte, Kühl-, Gefrier- und Klimageräte, Bau-, Garten-, Hobby-, Sport- und Fitnessgeräte, Heimtierbedarf und Spielwaren mit elektrischen und elektronischen Komponenten
  • aus dem Büro, der Informatik-, Telekommunikations-, Musik-, Foto- und Unterhaltungsbranche, Dentalhandel, Mess-, Medizinal- und Sicherheitstechnik, etc.

Was gehört nicht in die Separatsammlung?

  • Batterien und Akkus (⇒ separate Fraktion)
  • Verpackungsmaterial der Geräte
  • Fritteusen mit Frittieröl
  • Abfälle in Kühlschränken
  • Glühbirnen (⇒ Bauschuttmulde oder Kehricht)
  • Sicherungskasten mit Sicherungen
  • Schalttableaux
  • Lichtschalter
  • Steckdosen
  • einzelne Toner/Tintenpatronen

Hinweise zur Separatsammlung:

  • Der Handel hat eine gesetzliche Rücknahmepflicht und die KonsumentInnen eine gesetzliche Rückgabepflicht. Demzufolge können elektrische und elektronische Geräte überall, wo diese verkauft werden, kostenlos zurückgegeben werden – auch ohne einen Neukauf.

Weitere Informationen erhalten sie bei Swiss Recycling